PLEXIGLAS® mehr als »nur« transparenter Kunststoff

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ernst Kienzle GmbH & Co. KG, Bruckwiesenstraße 18, 71384 Weinstadt

Stand: 02/2004

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers bzw. Bestellers (nachfolgend: Käufer) erkennen wir nicht an. Etwas anderes gilt nur, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung abweichender Bedingungen zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB.

Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

§ 2 Beratung

Soweit durch uns im Rahmen der Vertragsausführung Beratungsleistungen erbracht werden, erfolgen diese unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Verantwortlichkeit für die Spezifikation der von uns zu erstellenden Produkte und die Prüfung von deren Eignung für die vom Käufer beabsichtigten Verwendungszwecke obliegt ausschließlich dem Käufer.

Sofern uns der Kunde Zeichnungen, Pläne, Skizzen etc. zur Auftragsausführung zur Verfügung stellt, übernimmt der Kunde die Verantwortung dafür, dass etwaige Schutzrechte Dritter gewahrt sind.

§ 3 Angebot und Angebotsunterlagen

Unser Angebot ist hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.

Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, diese Bestellung innerhalb von 2 Wochen ab Zugang bei uns durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder die Bestellung innerhalb dieser Frist auszuführen.

An Kalkulationen, Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt ferner auch für schriftliche Unterlagen, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind. Diesbezügliche Unterlagen darf der Käufer nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weiterleiten.

Soweit wir zur Erfüllung des Auftrages gesonderte Formen, Modelle, Schablonen, Vorrichtungen und Fräs-Programme erstellen müssen, gehen die Kosten für deren Herstellung, Reparatur und Ersatz auf Grund von Verschleiß zu Lasten des Käufers.
Zum Schutz unserer Verarbeitungsmethoden bleiben Formen, Modelle, Schablonen, Vorrichtungen und CNC-Fräs-Programme unser alleiniges Eigentum. Dem Käufer steht es frei, nach Beendigung des Auftrages die Vernichtung dieser Gegenstände zu verlangen. Ein Herausgabeanspruch des Käufers ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, diese Gegenstände nach Ablauf eines Jahres seit der letztmaligen Verwendung zu vernichten.

§ 4 Abnahme

Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn die Ware auf Wunsch des Käufers von uns in Versand gebracht wurde.
Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Käufer von uns schriftlich über die Abholbereitschaft unterrichtet wurde und der Käufer die bestellte Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeholt hat.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Wir behalten uns vor, unsere Preise anzupassen, sofern nach Abschluss des Vertrages Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen. Wir behalten uns vor, Abschlagszahlungen anzufordern.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286 ff. BGB.
Im Falle des Zahlungsverzuges werden zusätzlich zu den gesetzlich fällig werdenden Verzugszinsen für den Ausspruch von Mahnungen pauschale Mahngebühren in Höhe von jeweils 7,00 € je Mahnung zur Zahlung fällig.

Für Kleinstaufträge berechnen wir einen Mindestrechnungsbetrag in Höhe von 50,00 €.

Sofern der Käufer nach Auftragserteilung seinen Auftrag ändert oder nach Rechnungsstellung Änderungen an den Rechnungsdaten wünscht, erheben wir hierfür eine Aufwandspauschale in Höhe von 15,00 €.

Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich anerkannt sind.

§ 6 Lieferzeit

Der auf der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermin setzt voraus, dass die zur Ausführung des Vertrages erforderlichen technischen Fragen geklärt sowie die vorausgehenden Verpflichtungen des Käufers durch diesen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt wurden.

Kommt der Käufer mit der Entgegennahme unserer Lieferung in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns hieraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Sofern die Voraussetzungen der vorstehenden Ziffer 2 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem dieser mit der Annahme der angebotenen Leistung bzw. mit der von ihm zu erfüllenden Mitwirkungspflicht in Verzug geraten ist.

Soweit für den Käufer die Einhaltung eines bestimmten Liefertermins von besonderer Bedeutung ist, finden die Grundsätze des Fixgeschäftes gemäß § 286 BGB bzw. § 376 HGB nur insoweit Anwendung, als der Käufer bereits bei Vertragsabschluss schriftlich auf die besondere Bedeutung der Einhaltung des Liefertermins hingewiesen hat und der Termin von uns schriftlich als fix bestätigt wurde. Auch in diesem Fall ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 7 Gefahrenübergang

Auf Wunsch des Käufers erfolgt die Lieferung an eine vom Käufer anzugebende Lieferanschrift. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.

Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten Sorge zu tragen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehender Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen und Ersatzteilbestellungen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes sind wir zu dessen Verwertung befugt. Der hieraus erzielte Verwertungserlös ist abzüglich der aus der Verwertung angefallenen Kosten auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.

Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Schäden zum Neuwert zu versichern.

Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt auch nach Abtretung zur Einziehung dieser Forderung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder stellt er Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist er verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der an uns erfolgten Abtretung zu unterrichten.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, mit uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrige das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl er freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Gewährleistung

Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Bei Acrylglas und anderen Kunststoffen gelten Zusagen zu Toleranzen und Materialeigenschaften nur bei ausdrücklicher Bestätigung. Im Übrigen gelten bezüglich der Materialtoleranzen und Materialeigenschaften die Normen der Hersteller.
Wir verwenden bei der Verarbeitung und Verpackung größte Sorgfalt. Produktbedingte und geringfügige Fehler, welche sich trotz Verwendung größter Sorgfalt nicht immer vermeiden lassen, stellen keine Sachmängel dar.

Soweit ein rechtserheblicher Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, diesen durch Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu beseitigen. Die hierzu notwendigen Aufwendungen, insbesondere Lohn-, Material-, Transport- und Wegekosten werden von uns getragen, jedoch höchstens bis zum Wert der betreffenden Ware (Faktura-Endpreis einschließlich Mehrwertsteuer).

Führt die zweimalige Nacherfüllung nicht zu einer Beseitigung des Mangels, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

Im Falle fehlerhafter Montage bzw. Ingebrauchnahme, unsachgemäßer Verwendung, nicht fachgerechter Reparaturen, Änderungen durch den Käufer oder einen Dritten, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßer Reinigung oder Pflege sind sämtliche Mangelrechte ausgeschlossen, soweit diese nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind. Unser Verschulden ist dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

§ 10 Haftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als im Rahmen der Mängelhaftung aus § 9 vorgesehen ist ausgeschlossen - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies zugleich auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Weitergehende Rechte, insbesondere der Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie zum Beispiel entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers, sind ausgeschlossen.

Beruht ein dem Käufer entstandener Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden von uns oder einem unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, richtet sich unsere Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen übrigen Fällen wird unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei unsere Schadensersatzhaftung in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

Soweit dem Käufer Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von §9 Ziffer 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für alle sonstigen Mangelfälle wird die Haftung ausgeschlossen.

Stellt der Käufer uns zur Vertragsausführung Material bei, sichern wir sorgfältigen Umgang und Verarbeitung nach bestem Wissen und Gewissen zu. Entstehen trotzdem im Rahmen der Erfüllung des Vertrages Mängel, trägt der Käufer die Kosten des von ihm beigestellten Materials, die Kosten der Verarbeitung werden von uns getragen.

Für sämtliche Vertragsansprüche, die nicht den Verjährungsbestimmungen für Sachmängel unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 12 Monaten, die mit Kenntnis des Schadens beginnt. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen. Die Frist wird nur durch eine schriftliche Anzeige des Anspruches uns gegenüber gewahrt.

§ 11 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ist Stuttgart.

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, ist unser Geschäftssitz Stuttgart zugleich Erfüllungsort.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Sie finden diese unter http://ec.europa.eu/Consumers/odr/. Für weitere Frage erreichen Sie uns unter plexi@ernst-kienzle.de.